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Wissen

In diesem Abschnitt erfahren sie alles Wissenswerte

rund um das Böllern und unsere Vereinstätigkeit.

Vereinsgeschichte

Seit 1924 wird in Ahaus geböllert.

Wir entstammen dem Ahauser Schützenverein Oldenburg 1899 e.V.

Aufgrund der steigenden Beliebtheit und der Möglichkeit, auch auswärts zu Böllern, haben die Schützen sich

entschlossen, daraus einen eigenständigen Verein zu gründen.

Was ist Böllern?

Böllern ist die Erzeugung eines Knalls in einer tiefen Frequenz (Bass) mithilfe eines "Knallerzeugungsgerätes" (Böller).

Ein Böller ist ein massives Gerät aus Stahl, welches mit Böllerpulver gefüllt, mit Kork verdämmt und dann entzündet wird. Durch die sehr schnelle Entzündung entsteht der Knall und heraus kommt eine weiße Wolke (Rauch).

Rechtliches

Böllern (Salutschiessen) ist  eine

Knallerzeugung und unterliegt 
seit 2003 nicht mehr dem Waffengesetz, sondern dem Lärmimmissionsschutzgesetz der Länder.

Alle Schützen haben die rechtlichen Voraussetzungen im Umgang mit

dem Pulver und den Böllern in aufwändigen Lehrgängen erlernt und verfügen über die notwendigen Genehmigungen.

Geschichte

Die Geschichte des Böller(Salut-)schießens geht bis in das 14. Jahrhundert zurück.

Mit Schwarzpulver einen Knall zu erzeugen dürfte so alt sein wie die Entdeckung des Schwarzpulvers selbst.

Das Sprichwort „Das ging aus wie das Hornberger Schießen …“ entstammt vermutlich einer Sage aus Hornberg. Die Hornberger probten so lange ihre Böllerschüsse für die Ankunft des Fürsten, bis ihnen schon vor dem hohen
Besuch das Pulver ausging.

Das Böllerschießen findet traditionell an besonderen Festtagen statt, zum Beispiel Hochzeiten, Kirchweihen, Heiligabend oder an Neujahr. Aus der Historie heraus geschieht das, um böse Geister zu vertreiben und die anstehende Zeit mit guten Vorzeichen zu beginnen (bsp. Osterböllern).

Zum anderen wird auch bei Schützenfesten und bei  Beerdigungen von  Kriegsveteranen und langjährigen Vereinsmitgliedern in Schützen- und Veteranenvereinen geschossen, sowie Ehrensalut für hohe Gäste bei Veranstaltungen.

Am deutschen Volkstrauertag wird der Brauch des Böllerschießens überwiegens in süddeutschen Dörfern gepflegt,

um somit die Opfer und gefallenen Soldaten der beiden Weltkriege zu ehren. Auch bei Prozessionen (bsp.  Fronleichnam) ist das Böllern üblich. In Ahaus wurde erstmalig 1924 geböllert.

In vielen Regionen finden zudem jährliche überregionale Böllerschützentreffen statt.

Der Ablauf

Beim Böller-, bzw. Salutschiessen folgt der Ablauf strengen Regeln, die vom Schiessmeister vorgegeben sind.

Aus traditionellen Gründen gibt es meist eine bestimmte Abfolge, die eingehalten werden muss.

Lauffeuer:

Hier wird über eine oder mehrere Runden im gleichen Takt geschossen.

Schnellfeuer:

Auch hier wird über mehrere Runden im gleichen Takt geschossen, allerdings mit einem viel kürzeren Abstand.

 

Salutschuss:

Alle Schützen feuern zur selben Zeit.

Rad:

Hierbei wird mit zunehmender Geschwindigkeit geböllert, so daß die letzten zwei bis drei Böllerschützen quasi gleichzeitig feuern.

Doppelschlag:

Beim Doppelschlag schießen immer zwei Schützen paarweise, dann die Nächsten.

Und selbstverständlich sind dabei stets alle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

Verantwortung

Mit der Novellierung des Waffengesetzes 2003 unterliegt das Böllern nicht mehr dem Waffenrecht, sondern ausschließlich dem Lärmimmissionsschutzgesetz der jew. Länder. In Deutschland unterliegen Böllerschützen zahlreichen strengen Regeln, nicht jeder darf Böllerschütze werden.

Bevor sich jemand offiziell "Böllerschütze" nennen darf, muss er eine Erlaubnis nach § 27 SprengG bekommen.

Dazu muss er mindestens 21 Jahre alt und EU-Bürger sein, und sich einer Überprüfung auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung unterziehen. Danach wird ein Fachkundezeugnis beantragt, welches nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Fachkundelehrgang erteilt wird. Vor Beginn des Lehrgangs muss eine sog.

Unbedenklichkeits-bescheinigung vorliegen.

Alle unsere Schützen besitzen diese rechtlichen Voraussetzungen, bzw. halten diese ein.

Die Böller selber gelten zwar nicht mehr als Waffen, müssen aber vor der Nutzung von einem staatlichen Beschussamt geprüft und genehmigt werden. Diese Genehmigung ist dann 5 Jahre gültig.

Gelegentlich kommt es vor, daß sich einzelne Personen durch den Knall gestört fühlen oder überrascht werden und das nicht zuordnen können. Die Bürger werden von den Veranstaltungen durch die Medien (Zeitung, Internet etc.) informiert. Und bevor das Böllerschiessen beginnt, wird die örtliche Polizei informiert.

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